Verdeckte Risiken: Wenn Ihre Kunden PEPs sind, ohne dass Sie es wissen

Verdeckte Risiken: Wenn Ihre Kunden PEPs sind, ohne dass Sie es wissen
Politisch Exponierte Personen

Einleitung

Die PEP-Prüfung ist in den meisten Finanzinstituten längst Routine. Doch was, wenn der eigentliche PEP nicht direkt im Kundenprofil steht – sondern sich gut versteckt in der Unternehmensstruktur? Genau hier liegen die verdeckten Risiken für Banken, Wertpapierfirmen und andere verpflichtete Unternehmen. Denn politisch exponierte Personen (PEPs) können nicht nur direkt, sondern auch indirekt auftreten – etwa als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des WiEReG. Wer diese Verbindungen übersieht, riskiert massive Compliance-Verstöße.

Die unsichtbaren PEPs: wirtschaftlich Berechtigte mit politischem Hintergrund

Wirtschaftlich Berechtigte sind laut WiEReG jene Personen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren – etwa durch Kapitalanteile oder Stimmrechte. Was viele unterschätzen: Sobald ein wirtschaftlich Berechtigter eine politisch exponierte Person ist, „vererbt“ sich dessen Status auf das gesamte Unternehmen.

Die Folge: Das Unternehmen gilt selbst als Hochrisikokunde – unabhängig davon, ob der direkte Ansprechpartner ein unauffälliger Sachbearbeiter ist.

Indirekte PEPs: Das unterschätzte Risiko

Indirekte PEPs sind besonders schwer zu erkennen, da sie oft über verschachtelte Strukturen, Treuhandschaften oder Beteiligungen aus dem Ausland auftreten. Klassische Beispiele:

  • Ein ehemaliger Minister ist Eigentümer eines Familienfonds, der wiederum Hauptanteilseigner einer österreichischen GmbH ist.
  • Eine Tochtergesellschaft in Malta gehört zu 100 % einer Holding, deren wirtschaftlicher Eigentümer ein PEP aus Osteuropa ist.
  • Eine Stiftung in Liechtenstein agiert als Gesellschafter, begünstigt wird ein Politiker im Ruhestand.

Solche Konstruktionen sind nicht nur realistisch, sondern zunehmend üblich.

Gesetzliche Lage in Österreich: FM-GwG & WiEReG im Schulterschluss

Gemäß § 11 FM-GwG müssen Finanzinstitute angemessene Risikomanagementsysteme implementieren, die auch wirtschaftlich Berechtigte erfassen – und zwar vor sowie regelmäßig während der Geschäftsbeziehung.

Besonders brisant: Auch wenn die wirtschaftlich Berechtigten selbst gar nicht im operativen Geschäft erscheinen, muss ihr PEP-Status erkannt und berücksichtigt werden.

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unterstützt diese Prüfung, verlangt aber einen aktiven Abgleich durch die verpflichteten Institute – ein automatischer Schutz besteht nicht.

Unternehmensstruktur analysieren – aber wie?

Die Erkennung indirekter PEPs erfordert:

  • Zugriff auf externe PEP-Datenbanken
  • Automatisierten Abgleich mit WiEReG-Daten
  • Intelligentes Matching über Beteiligungsketten hinweg
  • Risikobasierte Re-Screenings im Bestand

Tools wie CLARA PEPWATCH kombinieren diese Anforderungen in einem System: Die wirtschaftlich Berechtigten werden automatisch mit externen Datenquellen abgeglichen – inklusive Dokumentation und Warnsystem bei Änderungen.

Praxistipp: Fragen Sie nicht nur wer der Kunde ist – sondern wer hinter ihm steht

Die eigentliche Gefahr liegt nicht im Konto eines Politikers – sondern in der Firma, in der seine Beteiligung verborgen ist. Besonders bei komplexen Unternehmensstrukturen oder grenzüberschreitenden Holdings ist ein automatisiertes System Pflicht, um verdeckte Risiken aufzudecken.

Fragen Sie sich bei jeder neuen Geschäftsbeziehung:

  • Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten – auch bei Treuhandlösungen oder Stiftungen?
  • Gibt es politische Verbindungen im Hintergrund?
  • Ist das Unternehmen selbst formal unauffällig, aber faktisch kontrolliert von einem PEP?

Fazit: PEPs vererben Risiken – und Unwissen schützt nicht

Die Zeiten, in denen nur der Name auf dem Konto überprüft wurde, sind vorbei. Indirekte PEPs durch wirtschaftlich Berechtigte sind ein realistisches und oft übersehenes Risiko – mit potenziell gravierenden Folgen für Finanzinstitute.

Nur wer hinter die Fassade blickt, schützt sich wirksam.

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